"Kann ich ein Feuerwerk auch selbst abschießen?"

 

Gelegentlich fragen uns Kunden, ob es auch möglich ist ein Feuerwerk selbst abzubrennen. Ja, das ist natürlich ebenfalls möglich. Wir haben Euch dazu eine kleine Checkliste erstellt, damit auch nichts schief geht:

1. Einverständnis des Grundstückseigentümers

Um ein Grundstück zum Abbrennen eines Feuerwerkes nutzen zu dürfen benötigt man immer das Einverständnis des jeweiligen Grundstückseigentümers, da dieser das Hausrecht besitzt! Fragt daher immer zuerst den Eigentümer um Erlaubnis. Achtet bitte auch darauf, ob empfindliche Tiere in der unmittelbaren Umgebung gehalten werden und sprecht ggf. mit dem Bauern oder Tierhalter, ob er die Tiere während des Feuerwerkes vielleicht weiter entfernt unterbringen, oder ob er zumindest während dem Feuerwerk bei den Tieren bleiben kann.

Auf dem Abbrennplatz sollten sich keine brandgefährlichen Objekte befinden (z. B.: Öltanks, Stroh, Heu, Altholz, Folien, Gefahrstoffe, etc.). Eine Wiese sollte möglichst vorher gemäht werden. Öffentliche Wege und Straßen sind freizuhalten und dürfen sich daher nicht in dem Schutzbereich der Feuerwerkskörper befinden.

Der vom Hersteller empfohlene Schutzabstand ist immer in der Gebrauchsanleitung des jeweiligen Effektes angegeben. Der minimale Schutzbereich für aufsteigende Effekte in der Kategorie F2 (= frei verkäufliches Silvesterfeuerwerk) beträgt 8 m im Umkreis um die Effekte. Da die herabfallenden Reste der Feuerwerkskörper jedoch erfahrungsgemäß in einem deutlich größeren Radius wieder zu Boden fallen, empfehlen wir sicherheitshalber eine Absperrung von wenigstens 20 m im Umkreis um die Effekte. Damit seid ihr auf der sicheren Seite.

2. Genehmigung durch die Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Um Feuerwerkskörper außerhalb des Silvesterverkaufs erwerben und abbrennen zu dürfen ist eine Genehmigung der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung erforderlich. Diese muss schriftlich dort beantragt werden. Fragt dazu rechtzeitig, mind. 14 Tage vorher, beim jeweiligen Ordnungsamt nach einer Ausnahmegenehmigung nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV. Die Genehmigung ist in der Regel kostenpflichtig. Die Gebühren dürfen von der zuständigen Behörde nach Aufwand angesetzt werden und dürfen zwischen 30,- und 200,- EUR liegen.

Gebt in dem Antrag an wer die verantwortliche Person für das Feuerwerk ist, wann das Feuerwerk stattfinden soll, zu welchem Anlass es abgebrannt werden soll, wo es abgebrannt werden soll, wie lange es ungefähr dauern wird, welche Art von Feuerwerkskörpern abgebrannt werden sollen (z. B.: Fontänen, Vulkane, Batterien und Römische Lichter der Kategorie F2) und welche Schutzmaßnahmen vorgesehen sind (z. B. Absperrung des Platzes mit Absperrbändern; Bereit stellen von Löschwasser und Feuerlöscher). Erwähnt wenn möglich, dass auf den Einsatz von Feuerwerkskörpern mit reiner Knallwirkung (z. B.: Kanonenschläge, Knallbatterien, China-Böller) verzichtet wird und dass die unmittelbaren Nachbarn über das Feuerwerk informiert werden. Das macht immer einen guten Eindruck beim Sachbearbeiter.

Diese Genehmigung benötigt nur die Privatperson die selbst ein Feuerwerk abbrennt! Berufsfeuerwerker unterliegen anderen gesetzlichen Bestimmungen und können auch an Orten ein Feuerwerk abschießen, an denen ihr als Privatperson keine Genehmigung bekommt!

3. Feuerwerk planen und Ware einkaufen

Arbeitet immer in Ruhe, lest Sie die Gebrauchsanweisungen der Artikel bevor ihr mit der Arbeit beginnt und seht euch wenn möglich vorher ein Video des Effektes im Internet an. Kombiniert farblich zusammen passende Effekte mit unterschiedlicher Steighöhe und skizziert einen Aufbauplan auf Papier, damit es beim Aufbau zügig voran geht. Die größten und lautesten Effekte sollten möglichst zügig nacheinander als Finale geschossen werden. Als Faustformel für ein kleines Geburtstags- oder Hochzeitsfeuerwerk rechnet man pro Minute Feuerwerk etwa 40,- bis 80,- EUR, für das abschließende Finale etwa 100,- bis 130,- EUR.

Mehrere Effekte können vorab auch auf einer Holzplatte oder Europalette befestigt und mit einer fortlaufenden Zündschnur miteinander verbunden werden.

Feuerwerkskörper zum selbst Abbrennen findet Ihr in unserem Online-Shop.

4. Helfer, Absperrung und Werkzeuge

Achtet auf einen befestigten und ebenen Untergrund. Sperrt euren Abbrennplatz vor dem Aufbau mit einem rot/weißen Warnband ab (Baumarkt), damit keine Kinder und Passanten zu Nahe kommen. Die verantwortliche Person in der Genehmigung ist für alle Unfälle und Schäden die beim Aufbau oder Abschuss des Feuerwerkes entstehen haftbar und hat persönlich am Platz anwesend zu sein. Der fertige Aufbau muss bis zum Abschuss durchgehend von einer volljährigen Person bewacht werden. Es sollte zudem selbstverständlich sein vor dem Feuerwerk auf den Konsum von Alkohol zu verzichten. Auf dem Abbrennplatz gilt natürlich auch ein striktes Rauchverbot.

Arbeitet nicht alleine, sondern nehmt einen volljährigen Helfer mit. Dieser kann euch sowohl beim Tragen und Aufbau zur Hand gehen, als auch bei Verletzungen schnell Hilfe holen. Folgende Werkzeuge solltet ihr immer mitnehmen:

  • Taschenmesser/Cutter (zum Öffnen von Verpackungen)
  • Seitenschneider (zum Durchtrennen von Zündschnüren, Zündkabeln oder Kabelbindern)
  • Taschenlampe/Stirnleuchte (Für die anschließende Versagersuche sowie dem Abbau)
  • Zelt-Heringe (damit können Effekte am Boden gegen Umfallen gesichert werden)
  • 300 g Hammer (zum Einschlagen von Heringen oder Absperrstangen)
  • Paketband (zum Befestigen von Effekten)
  • Folien/Pavillion (falls es regnet)
  • Löschwasser/Feuerlöscher (für den Fall das etwas nachbrennt und abgelöscht werden muss)
  • Eine Mülltüte (Zum Einsammeln der Abfälle nach dem Feuerwerk)
  • Erste Hilfe Set mit Desinfektionsmittel für Schnittverletzungen und einer Brandwundsalbe gegen Verbrennungen

 5. Schutzkleidung und Anzünden

Schützt euch beim Anzünden der Feuerwerkskörper. Schwarzpulver hat eine Brenntemperatur von annähernd 3000 °C und kann dadurch entsprechend schwere Verbrennungen verursachen. Tragt keine offenstehende und leicht entflammbare Kleidung. Geeignet sind beispielsweise eng anliegende Jeansstoffe oder Lederjacken. Bindet lange Haare zusammen und tragt sie am Besten unter der Kleidung. Schützt eure Augen mit einer Schutzbrille vor Funkenflug und tragt festes Schuhwerk für einen sicheren Stand.

Beugt euch beim Anzünden niemals über die Effekte, zündet immer mit ausgestrecktem Arm und verwendet ein Anzündlicht oder eine kleine Bengallanze. Auch ein kleiner Gasbrenner (Jet-Feuerzeug) ist geeignet.

Berücksichtigt die Windrichtung und stellt Euch immer gegen den Wind auf um keine Rauchgase einzuatmen und nicht von glimmenden Teilen getroffen zu werden.

6. Versagersuche und Abbau

Prüft nach dem Feuerwerk ob alle Feuerwerkskörper wirklich restlos abgebrannt sind, löscht nachbrennende Kartons mit Wasser ab und wartet erst einige Minuten, bevor ihr mit dem Abbau beginnt, falls noch irgendwo ein glimmender Versager stecken sollte der plötzlich unerwartet herausschießt.

Sucht nach dem Feuerwerk auch die nähere Umgebung nach Versagern ab, also Hülsen die zwar abgeschossen wurden, die aber am Himmel nicht aufgeplatzt oder innen nicht hohl sind. Solche Versager könnt Ihr für 24 Stunden in einen, mit spülmittelhaltigem Wasser gefüllten, Eimer legen um sie unschädlich zu machen.

Nehmt den Müll so gut als möglich wieder mit und hinterlasst den Platz möglichst sauber.

Ein Feuerwerk selbst abzubrennen ist dir zu aufwendig? Dann nimm doch unverbindlich Kontakt mit uns auf und lass dich beraten, ob es nicht doch sinnvoller ist einen Full-Service bei uns zu buchen, bei dem du dich um nichts kümmern musst.

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